Archiv der Kategorie 'Überwachung'

Smile! You‘re (not) on camera.

Das Verwaltungsgericht Münster hat entschieden, dass die anlassunabhängige Videobeobachtung einer Demonstration durch die Polizei unzulässig ist. Hiermit bestätigt das Verwaltungsgericht, was in der Rechtssprechung schon lange als selbstverständlich gilt, jedoch von der Polizei dennoch häufig missachtet wird.
Wünschenwert ist, dass auch alle Schaulustigen, Pressemenschen und dergleichen gemäß diesen Urteils handeln und in Zukunft ihre Kamerahandys zu Hause lassen. Doch das bleibt wohl nur ein Wunsch und Demonstrationsteilnehmer_innen werden sich weiterhin fühlen müssen, wie Stars auf dem roten Teppich…hier ein Foto, da ein Video. Wenn dabei mal eine Kamera abhanden kommt oder kaputt geht, dann muss sich meiner Meinung nach niemand wundern.

Ungewolltes Mithören eines Telefongesprächs

VoIP-Nutzerin ruft ISDN-Nutzer an. Nach wenigen Minuten Gespräch hört VoIP-Nutzerin ihren Gesprächspartner nicht mehr, dann hört sie ihn für den Bruchteil einer Sekunde doch wieder, dann herrscht wieder Stille. VoIP-Nutzerin beendet die Verbindung und wird kurz darauf von ihrem Gesprächspartner darüber informiert, dass dieser, während er sie nicht mehr hören konnte, die Stimme einer anderen Person, welche ein Telefonat führte, hören konnte. Die Kontaktaufnahme zu dieser Person wurde nicht erwidert, sie konnte also bloß abgehört werden, jedoch den Mithörer selbst nicht hören.
Der VoIP-Anbieter wurde zu einer Stellungnahme aufgefordert.

Nachtrag: Der VoIP-Anbieter verlangte die Angabe der Kundennummer. Da die Anfrage, wie es zu einem derartigen Fehler kommen kann und ob der Anbieter beabsichtige, seine Sicherheitsstandard zu überprüfen und zu erhöhen, damit solch eine Fehlschaltung nicht wieder vorkommt, auch ohne die Angabe der Kundennummer beantwortet werden könnte, wurde die Kundennummer nicht angegeben. Seit diesem Hinweis hüllt sich der VoIP-Anbieter in Schweigen.

Kameraüberwachung in der Schanze bestätigt

Der Verdacht, das Schanzenviertel werde mit Kameras in Privatwohnungen durch die Polizei überwacht, wurde vor einiger Zeit offiziell bestätigt. Wieviele Kameras installiert worden sind und wo, das verrät die Polizei jedoch nicht.
Selbstverständlich sind die Kameras auch während des Schanzenfestes am 4. Juli im Einsatz, zusätzlich die denen, die die Polizei ohnehin dabei hat.
Die Rechtswidrigkeit der – zuvor nicht öffentlich diskutierten und nicht durch Hinweisschilder kenntlich gemachten – Kameraüberwachung im Schanzenviertel befindet sich nach wie vor auf dem Prüfstand.