Die Piratenpartei feiert einen Menschen, der mehr als 1000 Euro für Kinderpornographie ausgegeben haben soll und gegen den die Staatsanwaltschaft wegen Pädophilie ermittelt, wie einen Helden.
Die NPD prügelt um sich und die Grünen machen rassistische sowie sexistische Wahlwerbung.
Wenn ich mich weiterhin nach dem Ausschlussprinzip durch die Parteienwelt hangle, bleibt mir am Ende wohl nur übrig, ein lustiges Bildchen auf den Wahlzettel zu malen. Ich denk nochmal drüber nach.
Sie können es nicht lassen. Am 15. August wurde NPD-Mitglied Detlev Brüel in Hamburg-Barmbek festgenommen, weil er beschuldigt wurde, eine Demonstrantin verprügelt zu haben. Eine Woche später wurde eine Frau in Blankenese angegriffen, weil sie einen NPD-Flyer zeriss. Ebenfalls am 22. August prügelten die Neonazis Marius E. (20) und Marco N. (33) und Michael A. (43) auf einen dunkelhäutigen Familienvater ein. Die drei verteilten in Bramfeld NPD-Flyer und der Familienvater tat das einzig Richtige mit dem Exemplar, das er in die Hand gedrückt bekam: Er zeriss es.
Erst flogen Worte, dann Fäuste. Vor den Augen seines Sohnes schlugen die Neonazis dem Mann mehrfach mit der Faust ins Gesicht und sprühten ihm aus geringer Entfernung Pfefferspray direkt in die Augen. Die drei Täter konnten gefasst werden, der Staatsschutz ermittelt nun gegen sie.
Der Hamburger NPD-Chef und Rechtsanwalt Jürgen Rieger zeigte Verständnis für das Handeln der drei Neonazis. Er sagte gegenüber dem Hamburger Abendblatt, seine Parteikameraden würden ständig angegriffen, wenn sie Flugblätter verteilten. Auch käme es immer wieder zu Flugblatt-Diebstählen. „Auch ich würde die Faust einsetzen, wenn man mir Sachen wegnimmt.“, sagte er.
Was der Diebstahl von Flugblätter mit dem Zerreißen eines einzelnen Flugblattes zu tun hat, bleibt mir schleierhaft, zumal das Flugblatt sich rechtlich gesehen im Besitz des späteren Opfers befand und er damit also machen konnte, was er wollte.
Das Verwaltungsgericht Münster hat entschieden, dass die anlassunabhängige Videobeobachtung einer Demonstration durch die Polizei unzulässig ist. Hiermit bestätigt das Verwaltungsgericht, was in der Rechtssprechung schon lange als selbstverständlich gilt, jedoch von der Polizei dennoch häufig missachtet wird.
Wünschenwert ist, dass auch alle Schaulustigen, Pressemenschen und dergleichen gemäß diesen Urteils handeln und in Zukunft ihre Kamerahandys zu Hause lassen. Doch das bleibt wohl nur ein Wunsch und Demonstrationsteilnehmer_innen werden sich weiterhin fühlen müssen, wie Stars auf dem roten Teppich…hier ein Foto, da ein Video. Wenn dabei mal eine Kamera abhanden kommt oder kaputt geht, dann muss sich meiner Meinung nach niemand wundern.
Am Montagabend versammelten sich gegen 20:30 Uhr etwa 30 vermummte Rechtsradikale in Kellinghusen um Rudolf Hess zu gedenken. Die Teilnehmer dieser unangemeldeten Versammlung kamen laut Polizeiangaben überwiegen aus Kiel und Hamburg. Anwohner alarmierten die Polizei, welche der unangemeldeten Versammlung ein Ende setzte. Viele Rechtsradikale leisteten Widerstand bei der Personalienfeststellung, ein Versammlungsteilnehmer fuhr mit seinem Auto auf die Polizeibeamte zu.
Es wurden Strafanzeigen wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte und wegen gefährlicher Körperverletzung erstattet.
Ob es auch Anzeigen wegen des Verstoßes gegen das Versammlungsgesetzt gibt, ist mir nicht bekannt.
VoIP-Nutzerin ruft ISDN-Nutzer an. Nach wenigen Minuten Gespräch hört VoIP-Nutzerin ihren Gesprächspartner nicht mehr, dann hört sie ihn für den Bruchteil einer Sekunde doch wieder, dann herrscht wieder Stille. VoIP-Nutzerin beendet die Verbindung und wird kurz darauf von ihrem Gesprächspartner darüber informiert, dass dieser, während er sie nicht mehr hören konnte, die Stimme einer anderen Person, welche ein Telefonat führte, hören konnte. Die Kontaktaufnahme zu dieser Person wurde nicht erwidert, sie konnte also bloß abgehört werden, jedoch den Mithörer selbst nicht hören.
Der VoIP-Anbieter wurde zu einer Stellungnahme aufgefordert.
Nachtrag: Der VoIP-Anbieter verlangte die Angabe der Kundennummer. Da die Anfrage, wie es zu einem derartigen Fehler kommen kann und ob der Anbieter beabsichtige, seine Sicherheitsstandard zu überprüfen und zu erhöhen, damit solch eine Fehlschaltung nicht wieder vorkommt, auch ohne die Angabe der Kundennummer beantwortet werden könnte, wurde die Kundennummer nicht angegeben. Seit diesem Hinweis hüllt sich der VoIP-Anbieter in Schweigen.


